Honorar

Gesetz­lich-Kran­ken­ver­si­cherte
Ihre gesetz­li­che Kran­ken­kasse über­nimmt in der Regel die Kosten der Behand­lung in voller Höhe.

Privat-Kran­ken­ver­si­cherte und Beihilfeberechtigte
Ihre private Kran­ken­kasse oder Beihilfe erstat­tet im Regel­fall die Kosten der Behand­lung auch in einer Privat­pra­xis in voller Höhe. Es gibt jedoch einzelne Tarife, bei denen die Kosten einer ambu­lan­ten Psycho­the­ra­pie nicht oder nur in begrenz­tem Umfang erstat­tet werden. Bitte klären Sie deshalb bereits vor unse­rem ersten Termin mit Ihrer Kran­ken­kasse oder Beihil­fe­stelle ab, ob Ihr Versi­che­rungs­ver­trag die Kosten­er­stat­tung für eine ambu­lante Psycho­the­ra­pie vorsieht und welche Forma­li­tä­ten zu beach­ten sind.

Privat­zah­ler
Die Kosten einer privat bezahl­ten Psycho­the­ra­pie orien­tie­ren sich an der Gebüh­ren­ord­nung für Psycho­the­ra­peu­ten (GOP).

Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.